Altölentsorgung

Hinweise zur Altölentsorgung - Ausnahme für die Abgabe an Unternehmer und die Schifffahrt

Erfolgt die gewerbliche Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen, muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe eingerichtet oder nachgewiesen werden, § 9 Abs.1 Satz 1 AltölVO.

Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Annahmeverpflichtung Dritter bedienen, § 9 Abs.1 Satz 2 AltölVO.

Unsachgemäße Beseitigung von Altöl (und Kühlerfrostschutz) gefährdet die Umwelt. Der Käufer verpflichtet sich daher für eine umweltgerechte Entsorgung. Sie können sich auch schnell und gezielt über www.abfallshop.de nach einem Entsorgungspartner in Ihrer Nähe umsehen.

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Elektro-Altgeräte können Sie bei Ihren lokalen Entsorgungsstellen zurückgeben oder Sie senden diese von allen Flüssigkeiten befreit kostenfrei an die CEMO GmbH, Kappelweg 2, 91625 Schnelldorf zurück. Wir übernehmen dann die Entsorgung für Sie. Bitte nehmen Sie vorher unbedingt Kontakt mit uns auf.